AGB

Materialstärken verwendet. Ist die Herstellung bestimmter Teile / Komponenten nicht mit vertretbarem Aufwand möglich und / oder stellt sich dies erst während der Herstellung heraus, so kann Architekturmodellbau-P entweder vom Vertrag zurücktreten oder einen geeigneten Ersatz fertigen. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass im Modellbau eine vertretbare Vereinfachung nicht zu vermeiden ist. Architekturmodellbau-P wird eine vertretbare gestalterische Freiheit für alle Bereiche zugestanden, die nicht klar definiert sind. Dies gilt insbesondere für Material, Strukturierung und Farben. Soweit Architekturmodellbau-P auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen Namen und auf dessen Rechnung Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet Architekturmodellbau-P nicht für Schäden oder Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Architekturmodellbau-P und dem Käufer/Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Architekturmodellbau-P nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote
Angebote sind vier Wochen freibleibend mit Ausnahme ausdrücklich vereinbarter besonderer Konditionen. Alle vorherigen Angebote verlieren mit einem aktuellen Angebot ihre Gültigkeit.

3. Auftragsbestätigung/-erteilung
Die Auftragserteilung durch die Kunden erfolgt auf Basis eines schriftlichen Auftrags. Die Bearbeitung erfolgt frühestens nach Auftragseingang. Der Kunde/Auftraggeber hat Architekturmodellbau-P alle zur Ausführung der bestellten Arbeiten erforderlichen Informationen rechtzeitig vorzulegen.

4. Ausführung
Ausführungsart und Materialwahl obliegt ausschließlich Architekturmodellbau-P, es sei denn, es wird ausdrücklich in Teilbereichen etwas anderes vereinbart. Es werden grundsätzlich handelsübliche Materialien und

5. Auftragsabbruch
Im Falle einer Auftragsstornierung nach Arbeitsbeginn, wird nach bereits erbrachter Leistung abgerechnet.

6. Lieferung
Alle Angebote sind freibleibend. Alle von Architekturmodellbau-P genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung weitere Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Architekturmodellbau-P eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

7. Zahlungskonditionen/Eigentumsvorbehalt
Alle Rechnungen von Architekturmodellbau-P sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Architekturmodellbau-P ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Die Zahlungsweise wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Architekturmodellbau-P behält sich das Eigentum an Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen des Auftraggebers vor.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist immer, unabhängig vom Gerichtsstand des Kunden oder Lieferanten, D-79539 Lörrach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Sonstiges
Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen bedingungen. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.

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